Die Betroffenen
Gerade bei der Zusammenarbeit mit Freien Mitarbeitern, Dienst- und Werkleistern, Honorakräften oder Subunternehmern, aber auch bei der Tätigkeit von Gesellschaftern, Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen kommt es häufig zu Fehlbeurteilungen, die nicht selten erst Jahre später auffallen, z. B. im Rahmen von Zollkontrollen oder Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
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