Urteile und (Gesetzes-) Vorhaben
- Ein Statusbescheid, der eine selbständige Tätigkeit feststellt, wirkt nach einem Betriebsübergang nicht über § 613a BGB zugunsten des Erwerbers (LSG Bayern, Urt. v. 22.08.2024, L 7 BA 114/13)
- Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Beschäftigter im Sinne des Unfallversicherungsrechts (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) ist, bestimmt sich nach den vom BSG entwickelten Kriterien zur Sozialversicherungspflicht. Ein Bescheid nach § 7a SGB IV entfaltet diesbezüglich aber keine Bindungswirkung für den Unfallversicherungsträger (SG Konstanz, Urt. v. 18.06.2004, S 1 U 1879/23)