Risikolage

Die Risikolage

Beitragsnachzahlung

Statusirrtümer sind teuer. Denn auch nur versehentlich nicht abgeführte Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung müssen im Entdeckungsfall nachgezahlt werden.
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Arbeitsverhältnis

Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, bedeutet dies häufig, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer  ein Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten besteht.

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Steuerliche Korrekturen

Ist der Scheinselbständige kein Unternehmer im  Sinne des Steuerrechts muss die steuerliche Fehlbehandlung korrigiert werden.


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Rückforderungsrisiken

Streitpotential bietet häufig die Frage, wer im Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Scheinselbständigen die finanziellen Folgen des Statusirrtums tragen muss.
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Haftung

Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, beginnt regelmäßig die Suche nach dem Schuldigen.

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Strafbarkeit

Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann zu bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen führen.
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