Statusirrtümer sind teuer. Denn auch nur versehentlich nicht abgeführte Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung müssen im Entdeckungsfall nachgezahlt werden.
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, bedeutet dies häufig, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten besteht.
Streitpotential bietet häufig die Frage, wer im Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Scheinselbständigen die finanziellen Folgen des Statusirrtums tragen muss.